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Abschleppdienst nach Unfall – was tun?

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Viele Betroffene fragen sich:

  • Was muss ich sofort tun?
  • Wer darf mein Auto abschleppen?
  • Wer zahlt die Kosten?

Auf dieser Seite erfährst du klar, verständlich und rechtssicher, wie du dich nach einem Unfall richtig verhältst – und wie ein Abschleppdienst dir hilft.

Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern

Nach einem Unfall gilt immer zuerst:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 150–200 m)
  • Eigene Sicherheit & die der Mitfahrer beachten

Bei Personenschäden sofort den Notruf 112 wählen.

Polizei informieren – wann ist sie Pflicht?

Die Polizei muss gerufen werden, wenn:

  • Personen verletzt wurden
  • erheblicher Sachschaden entstanden ist
  • ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Unfallbeteiligte uneinig sind
  • Alkohol oder Fahrerflucht im Raum steht

Wichtig:
Die Polizei entscheidet nicht, welchen Abschleppdienst du nehmen musst – außer bei Gefahr im Verzug (z. B. Autobahn).

Darf ich mir den Abschleppdienst selbst aussuchen?

Ja – in den meisten Fällen schon.

Du hast grundsätzlich das Recht:

  • einen eigenen Abschleppdienst zu wählen
  • dein Fahrzeug in eine Werkstatt deiner Wahl bringen zu lassen

Ausnahme:

  • Wenn die Polizei aus Sicherheitsgründen sofort abschleppen lässt
  • Bei Unfällen auf Autobahnen oder Gefahrenstellen

Tipp:
Lass dir keinen Abschleppdienst aufdrängen, der plötzlich an der Unfallstelle auftaucht.

Wann ist ein Abschleppdienst notwendig?

Ein Abschleppdienst wird benötigt, wenn:

  • das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • sicherheitsrelevante Schäden vorliegen
  • Airbags ausgelöst haben
  • Öl oder Kühlflüssigkeit austritt

Ein professioneller Abschleppdienst sorgt für:

  • sichere Bergung
  • fachgerechten Transport
  • Schutz vor Folgeschäden

Wohin wird das Auto abgeschleppt?

Du entscheidest (sofern möglich):

  • Werkstatt deines Vertrauens
  • Vertragswerkstatt
  • sichere Verwahrstelle
  • nach Hause (bei kleineren Schäden)

Hinweis:
Bei Totalschaden kann das Fahrzeug auch zu einem Gutachter oder Verwertungsplatz gebracht werden.

Wer zahlt den Abschleppdienst nach einem Unfall?

Das hängt von der Schuldfrage ab:

Unfall unverschuldet

  • Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten
  • Abschleppen, Bergung & Transport sind erstattungsfähig

Unfall selbst verschuldet

  • Kosten trägt die eigene Voll- oder Teilkasko (je nach Vertrag)
  • Ohne Kasko: Kosten sind selbst zu zahlen

Schutzbrief / Automobilclub

  • Abschleppkosten oft voll oder teilweise abgedeckt

Wichtig:
Belege, Rechnungen und Einsatzprotokolle immer aufbewahren!


Abschleppdienst & Versicherung – das solltest du beachten

  • Keine Blanko-Unterschriften leisten
  • Keine überteuerten Zusatzleistungen akzeptieren
  • Vorab klären, wohin abgeschleppt wird
  • Rechnung mit genauer Leistungsbeschreibung verlangen

⚠️ Vorsicht vor:

  • Unfallhelfern ohne Auftrag
  • „kostenlosem Abschleppen“ ohne Versicherungsklärung
Wann immer Sie einen Abschleppdienst benötigen
Ein professioneller Abschleppdienst verfügt über das notwendige Know-how, Spezialausrüstung und langjährige Erfahrung, damit Ihr Fahrzeug sicher verladen, transportiert und übergeben wird. Unsere Mitarbeiter sind geschult, reagieren schnell und arbeiten nach den neuesten Sicherheitsstandards.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich den Abschleppdienst sofort bezahlen?
In vielen Fällen rechnet der Abschleppdienst direkt mit der Versicherung ab. Bei Eigenverschulden kann eine Vorleistung nötig sein.
Darf ich nach dem Unfall weiterfahren?

Nur, wenn:

  • keine sicherheitsrelevanten Schäden vorliegen
  • das Fahrzeug verkehrssicher ist

Im Zweifel: nicht weiterfahren!

Wie schnell kommt ein Abschleppdienst?
In Städten meist 20–45 Minuten, je nach Verkehr und Unfalllage.

Abschleppdienst auf Autobahnen & Hauptverkehrsachsen

Im Raum Gladbeck und Umgebung ist ein Abschleppdienst besonders auf stark frequentierten Strecken wie der A2, A31, A52 sowie auf Bundes- und Landstraßen erforderlich. Bereits kurze Standzeiten stellen hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und beeinträchtigen den Verkehrsfluss massiv.

Ob technischer Defekt, Unfall oder blockiertes Fahrzeug – der Abschlepp- oder Bergeinsatz muss koordiniert, zügig und mit spezialisiertem Schwerlast-Abschleppgerät durchgeführt werden. Nur so lassen sich Folgeschäden am Fahrzeug vermeiden und Verkehrsbehinderungen schnell reduzieren.

Gelsenkirchen

Essen

Recklinghausen

Herten

Dorsten

Oberhausen

Marl

Sowie weitere Orte im nördlichen Ruhrgebiet

Abschleppdienst nach Unfall – was tun?

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Viele Betroffene fragen sich:

  • Was muss ich sofort tun?
  • Wer darf mein Auto abschleppen?
  • Wer zahlt die Kosten?

Auf dieser Seite erfährst du klar, verständlich und rechtssicher, wie du dich nach einem Unfall richtig verhältst – und wie ein Abschleppdienst dir hilft.

Ruhe bewahren & Unfallstelle absichern

Nach einem Unfall gilt immer zuerst:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 150–200 m)
  • Eigene Sicherheit & die der Mitfahrer beachten

Bei Personenschäden sofort den Notruf 112 wählen.

Polizei informieren – wann ist sie Pflicht?

Die Polizei muss gerufen werden, wenn:

  • Personen verletzt wurden
  • erheblicher Sachschaden entstanden ist
  • ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Unfallbeteiligte uneinig sind
  • Alkohol oder Fahrerflucht im Raum steht

Wichtig:
Die Polizei entscheidet nicht, welchen Abschleppdienst du nehmen musst – außer bei Gefahr im Verzug (z. B. Autobahn).

Darf ich mir den Abschleppdienst selbst aussuchen?

Ja – in den meisten Fällen schon.

Du hast grundsätzlich das Recht:

  • einen eigenen Abschleppdienst zu wählen
  • dein Fahrzeug in eine Werkstatt deiner Wahl bringen zu lassen

Ausnahme:

  • Wenn die Polizei aus Sicherheitsgründen sofort abschleppen lässt
  • Bei Unfällen auf Autobahnen oder Gefahrenstellen

Tipp:
Lass dir keinen Abschleppdienst aufdrängen, der plötzlich an der Unfallstelle auftaucht.

Wann ist ein Abschleppdienst notwendig?

Ein Abschleppdienst wird benötigt, wenn:

  • das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • sicherheitsrelevante Schäden vorliegen
  • Airbags ausgelöst haben
  • Öl oder Kühlflüssigkeit austritt

Ein professioneller Abschleppdienst sorgt für:

  • sichere Bergung
  • fachgerechten Transport
  • Schutz vor Folgeschäden

Wohin wird das Auto abgeschleppt?

Du entscheidest (sofern möglich):

  • Werkstatt deines Vertrauens
  • Vertragswerkstatt
  • sichere Verwahrstelle
  • nach Hause (bei kleineren Schäden)

Hinweis:
Bei Totalschaden kann das Fahrzeug auch zu einem Gutachter oder Verwertungsplatz gebracht werden.

Wer zahlt den Abschleppdienst nach einem Unfall?

Das hängt von der Schuldfrage ab:

Unfall unverschuldet

  • Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten
  • Abschleppen, Bergung & Transport sind erstattungsfähig

Unfall selbst verschuldet

  • Kosten trägt die eigene Voll- oder Teilkasko (je nach Vertrag)
  • Ohne Kasko: Kosten sind selbst zu zahlen

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  • Abschleppkosten oft voll oder teilweise abgedeckt

Wichtig:
Belege, Rechnungen und Einsatzprotokolle immer aufbewahren!

Abschleppdienst & Versicherung – das solltest du beachten

  • Keine Blanko-Unterschriften leisten
  • Keine überteuerten Zusatzleistungen akzeptieren
  • Vorab klären, wohin abgeschleppt wird
  • Rechnung mit genauer Leistungsbeschreibung verlangen

⚠️ Vorsicht vor:

  • Unfallhelfern ohne Auftrag
  • „kostenlosem Abschleppen“ ohne Versicherungsklärung